Hier erfahren Sie alles über den Ablauf vom ersten Kontakt bis zur erfolgreichen Zusammenarbeit, sowie über die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Sie können mir gerne eine Email mit Ihrem Anliegen schicken oder eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen. Bitte nennen Sie darin Ihren Namen, Ihre Versicherung, Ihre Telefonnummer und gerne eine kurze Information zu Ihrem Anliegen. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden.
Danach folgt ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir uns kennenlernen und ich mir ein genaueres Bild von Ihrem Anliegen machen kann. In diesem Rahmen haben Sie die Möglichkeit sich einen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise zu machen. Das Erstgespräch dauert in der Regel 50 Minuten.
Die probatorischen Sitzungen sind die ersten vier Sitzungen einer Psychotherapie. Hier erfolgt die Diagnostik und wir klären gemeinsam Faktoren der Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik. Auf dieser Grundlage definieren wir dann Ihre Ziele und konkrete Schritte für die Therapie.
Nach Abschluss der Probatorik wird dann der Antrag bei der Krankenkasse gestellt.
Nach der Bewilligung der Therapie durch Ihre Krankenkasse kann mit der Behandlung begonnen werden. Je nach Schwere der Symptomatik kann eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie beantragt werden. Jede Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten.
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich zur Ausübung der Psychotherapie staatlich zugelassen. Ich werde im Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern geführt. Die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie hängt von der Art Ihrer Versicherung ab.
Hier eine Übersicht der möglichen Versicherungsarten und der jeweiligen Kostenübernahme:
Privat Versicherte
In der Regel übernimmt die private Versicherung die Kosten für eine Psychotherapie. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe Berechtigte
Auch die Beihilfestellen erstatten in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahlende
Wenn die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich ist oder aus anderen Gründen die Therapie privat finanziert werden soll, kann die Therapie auch auf Selbstzahlerbasis erfolgen. Grundlage der Abrechnung ist auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Unter bestimmten Umständen ist die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen über das Kostenerstattungsverfahren möglich.
Eine entsprechende Broschüre zum Kostenerstattungsverfahren hat u.a. die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) herausgegeben (www.dptv.de)
Ich freue mich, Sie im Rahmen eines Erstgesprächs kennenzulernen.
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